Gesund leben mit weniger Funkstrahlung
Grenzwerte
Wie misst man elektromagnetische Wechselfelder?
Zum besseren Verständnis der Maßeinheiten:
Die Baubiologie misst in µW/m², die ICNIRP hingegen in W/m².
1 W/m² = 1.000.000 µW/m²
Aktuell weltweit gültige Grenzwerte
Die von der ICNIRP empfohlenen Grenzwerte wurden weltweit von allen Regierungen unterschiedlich in geltendes Recht umgesetzt. Ein paar Beispiele:
Deutschland (bis 300 GHz) | 61 V/m = 10.000.000 µW/m² |
Italien (bis 300 GHz) | 20 V/m = 4.000.000 µW/m² |
China (bis 300 GHz) | 27 V/m = 2.000.000 µW/m² |
Indien (ab 2 GH) | 20 V/m = 1.000.000 µW/m² |
Belgien / Brüssel (bis 300 GHz) | 9 V/m = 200.000 µW/m² |
Russland (bis 300 GHz) | 6 V/m = 100.000 µW/m² |
Schweiz (ab 1,8 GHz) | 5 V/m = 70.000 µW/m² |
Luxemburg | 3 V/m = 20.000 µW/m² |
Deutschland (bis 300 GHz) 62 V/m = 10.000.000 µW/m²
Italien (bis 300 GHz) 20 V/m = 4.000.000 µW/m²
China (bis 300 GHz) 27 V/m = 2.000.000 µW/m²
Indien (ab 2 GH) 20 V/m = 1.000.000 µW/m²
Belgien / Brüssel (bis 300 GHz) 9 V/m = 200.000 µW/m²
Russland (bis 300 GHz) 6 V/m = 100.000 µW/m²
Schweiz (ab 1,8 GHz) 5 V/m = 70.000 µW/m²
Luxemburg 3 V/m = 20.000 µW/m²
Natürliche Hintergrundstrahlung
Die auf der Erde natürlich vorkommende Strahlung bei 100 MHz liegt bei < 0,000001 µW/m²
Wieviel Leistung braucht man zum Telefonieren und Surfen?
Optimale Funktion eines D- oder E-Netz Smartphones (alle Balken) bei ca. 0,001 µW/m²
Auswirkungen auf die Gesundheit
Aber schon ab 4 µW/m² kann man eine signifikante Verschlechterung der Schlafqualität messen.
Weitere Infos dazu unter Gesundheitsgefahren durch 5G.
Welche Grenzwerte empfiehlt die Baubiologie?
Nachfolgend die Werte, die nach dem Standard der baubiologischen Messtechnik (SBM 2015) als verträglich, bzw. als unverträglich angesehen werden
- Unauffällig (0,1 µW/m²), kann mit gutem Gewissen auch in Schlaf und Ruheräumen toleriert werden!
- Schwach auffällig (0,1 – 10 µW/m²), In Schlaf und Ruheräumen empfehlen sich hier erste Sanierungsmaßnahmen, in Arbeitsräumen kann dies noch toleriert werden
- Stark auffällig (10 – 1000 µW/m²), hier sollten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
- Extrem auffällig (> 1000 µW/m²), Meiden! Sonst unbedingt Sanierungsmaßnahmen durchführen!
Unauffällig | 0,1 µW/m² | kann mit gutem Gewissen auch in Schlaf und Ruheräumen toleriert werden! |
schwach auffällig | 0,1 – 10 µW/m² | In Schlaf und Ruheräumen empfehlen sich hier erste Sanierungsmaßnahmen, in Arbeitsräumen kann dies noch toleriert werden |
stark auffällig | 10 – 1000 µW/m² | Hier sollten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden |
extrem auffällig | > 1000 µW/m² | Meiden! Sonst unbedingt Sanierungsmaßnahmen durchführen! |
Neue Grenzwerte in Deutschland für das gesamte Spektrum von 100 KHz – 300 GHz:
- Bis 20 W/m² (Privatanwender) = 20.000.000 µW/m²
- bis 200 W/m² für gewerbliche Bereiche = 200.000.000 µW/m²
Gesundheitseffekte seien angeblich erst ab 200 W/m² - 400 W/m² nachzuweisen
Damit wurden de facto ohnehin schon zu hohen Grenzwerte im privaten Bereich noch einmal verdoppelt. Jetzt sind wir gefragt, zu verhindern, dass die Politik diese Empfehlung wieder ungeprüft übernimmt! Woher stammen die Grenzwerte für Mobilfunk?
Die ICNIRP
Die Grenzwerte wurden von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection), einer Lobbyorganisation der Mobilfunk-Industrie, vor fast 2 Jahrzehnten festgelegt. Sie schützen leider nur den ungehinderten Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und nicht die Gesundheit und die Umwelt. Es wurden lediglich thermische Wirkungen an totem Gewebe untersucht. Also eine Erwärmung und dadurch eintretende Schädigung des Gewebes, wie man es auch von den Mikrowellen-Herden kennt.
Jede nicht-thermische, biologische Wirkung wird seitdem vehement bestritten, obwohl Ärzte und Wissenschaftler dringend vor den negativen Folgen des 5G-Ausbaus warnen.
Daraus folgt: Bei den Grenzwerten nach ICNIRP, die das 10.000 - 100.000-fache der baubiologischen Empfehlungen betragen, kann man nur noch fliehen – aber wohin? – wenn in Zukunft alle 100m eine 5G-Sendeanlage stehen soll, und noch schlimmer, wenn alle geplanten ca. 50.000 Satelliten jeden Quadratzentimeter auf dieser Erde mit 5G versorgen sollen.
Die Organisation
Die Organisation wurde 1992 von der International Radiation Protection Association (IRPA) als unabhängige internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung gegründet. Der Verband ist keine Unterorganisation einer anderen internationalen Organisation oder einer Regierung, jedoch ist er von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Europäischen Union (EU) anerkannt. Die Organisation existiert als ICNIRP e. V.. Der Sitz liegt in Oberschleißheim, in einem Gebäude des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom Standort "München (Neuherberg)". Kritische Betrachtung der ICNIRP.
In Deutschland wurden die Empfehlungen der ICNIRP 1998 von der Deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) 1:1 übernommen und von der Bundesregierung zur Grundlage ihrer Mobilfunk-Politik gemacht.
Wie oben erwähnt, sind die Empfehlungen inzwischen veraltet und daher hat die ICNIRP beschlossen, die technische Weiterentwicklung (neu ersteigerte Frequenzen und Nutzungsweisen) in neue Guidelines zu packen. "Wir wissen, dass Teile der Gemeinschaft über die Sicherheit von 5G besorgt sind, und wir hoffen, dass die aktualisierten Richtlinien dazu beitragen werden, die Menschen zu beruhigen."
Wer nun glaubt, die biologischen Effekte der Strahlenbelastung sollen nun berücksichtigt werden, der wird bitter enttäuscht werden. Auch in der aktuellen Empfehlung von 2020 sind wieder nur die thermischen Wirkungen zugrunde gelegt worden. Also null Fortschritt – ganz im Gegenteil, wie die neuen Grenzwert Empfehlungen s.o. erkennen lassen. Statt wie bisher Grenzwerte für einzelne Dienste auszuweisen, werden Grenzwertempfehlungen für eine Gesamtbelastung über das momentan und in Zukunft genutzte Spektrum gegeben.
Zusätzlich, und das sollte einem zu Denken geben, schließt der Verein ICNIRP jegliche Haftung für die Folgen aus ihren „Empfehlungen“ aus! Die Haftung liegt schlauerweise auch nicht bei den Mobilfunkbetreibern, sondern am Ende ist der Hauseigentümer oder der Grundstückseigentümer, auf dessen Grund die Mobilfunksendestation steht, alleine für alle Folgen haftbar!! Man staune ...
Wer hat die Werte der ICNIRP hinterfragt?
Der neuseeländische Umweltphysiker Prof. Dr. Neil Cherry, wissenschaftlicher Berater der neuseeländischen Regierung, wurde beauftragt, die empfohlenen Grenzwerte zu überprüfen. Im Oktober 1999 legte Cherry eine 110 Seiten umfassende ICNIRP-Guideline-Critique vor. Sie wird bis heute ignoriert, aber es hat sie auch noch kein Wissenschaftler widerlegt. Diagnose Funk hat diese Studie übersetzt und bietet sie hier zum Download an.
Es geht auch anders - Vergleich mit anderen Ländern
Fazit
Die Grenzwerte wurden also von einem industrienahen, privatrechtlichen Verein ermittelt und ohne Hinterfragen der Sinnhaftigkeit seitens der Regierungen übernommen.
Es wurden bis heute, weder von der Industrie, noch von den zuständigen Regierungsbehörden, irgendwelche Tests oder Studien beauftragt, die die gesundheitliche Unbedenklichkeit oder die Umweltverträglichkeit der immensen Strahlenbelastungen belegen können. Erst jetzt hat das BFS eine neue Studie in Auftrag gegeben.
Im Gegensatz dafür häufen sich die Studien, die ernst zu nehmende gesundheitliche Probleme aufzeigen, die aber von Politik, den Medien und vor allem der Mobilfunkindustrie weitgehend ignoriert werden.
Es stellt sich also die Frage, warum werden solche utopischen, völlig überhöhten Grenzwerte festgesetzt, die man zum Telefonieren und Surfen gar nicht braucht? Was bezahlen wir mit unseren Mobilfunk-Verträgen am Ende wirklich? Welchen Preis hat der Komfort der drahtlosen Kommunikation? Welche Technologien bzw. weitere Absichten stecken hinter 5G, von denen man uns in den Werbespots der Mobilfunkindustrie nichts sagt? Hat die Industrie so gute Lobbyarbeit geleistet, dass die Bedenken einfach unter den Tisch gekehrt werden?
Welche Möglichkeiten haben wir uns zu schützen?
Infos hierzu bald unter Tipps / Hilfen.
Die Grenzwert-Problematik – ein umfassender Artikel des Geobiologen Georg Vor
Weitere Artikel auf Elektro-sensibel.de
Ehemaliges ICNIRP-Mitglied fordert Revision der Grenzwerte
Internationale Wissenschaftler entlarven Professor Röösli
Es wird eng für die "offizielle" Wissenschaft
Umfangreiche Informationsschrift zu den Grenzwerten von der Kompetenzinitiative
Hochfrequenz kann hörbar gemacht werden. Hier ein Beispiel
Komplette Tabelle: Grenzwerte für Hochfrequenzbelastung (HF) - Richtwerte, Vorsorgewerte, gemessene Strahlenbelastung, in wissenschaftlichen Studien nachgewiesene biologische Effekte (Mobilfunk, D-Netze, E-Netze, UMTS, DECT Schnurlos-Telefone, W-LAN Funk-Netzwerke...)
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