Gesund leben mit weniger Funkstrahlung

Offener Brief an die Stadt Köln vom 16.6.2022


Warum wir 5G in Köln ablehnen

Was Sie über die Gesundheitsgefahren von 5G wissen sollten

Bürgerinitiative 5G-freies Köln

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Unser Schreiben an die Stadt Köln am 16. Juni 2022, dem internationalen Tag der Elektrosensibilität

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Kölner Stadtrates, 

sehr geehrte Frau OB Reker, 

sehr geehrter Herr Rossmann,

am 8. Juni machten wir im Rahmen eines Presseinterviews für das Magazin Drehscheibe des ZDF mit einigen Mitgliedern unserer Bürgerinitiative 5G-freies Köln eine Besichtigung der neuen 5G-Straßenlaternen von Vodafone am Heumarkt und am Dom.

Drei Personen sind zum Teil hochgradig elektrohypersensibel und haben in einer Entfernung von ca. 20 m unmittelbar starke körperliche Symptome wie Hautreize, Herzrasen, Kopfschmerzen und Unwohlsein entwickelt. Nach kurzer Zeit mussten wir uns von den Laternen entfernen. 

Stellen Sie sich vor, es geht eine junge Mutter mit ihrem Baby daran vorbei oder hält sich ahnungslos länger im Strahlungsbereich auf. Sicherlich wird es einen gesundheitlich nachteiligen Effekt geben, von dem die Frau aber nichts weiß und vielleicht auch nichts spürt, das Baby aber kann sich sowieso nicht der Beeinträchtigung erwehren. Dies ist umso gravierender, als sich das Gehirn von Kindern mindestens bis zum 10. Lebensjahr im Aufbau befindet und bei einer Dauerexposition durch Mobilfunk- oder WLAN-Strahlung Schaden nehmen kann. Bitte lesen Sie auch die ärztlichen Stellungnahmen.

Wie Sie wissen, sollen nach Ihrem Beschluss mehrere Hundert dieser neuen, geschickt getarnten 5G-small-Cell-Laternen in Köln errichtet werden (zunächst war sogar von 72.000 Laternen die Rede). Dagegen protestiert unsere Bürgerinitiative und fordert Sie bzw. die Stadt Köln dringend auf, diesen Ausbau zu stoppen und die 5G-Sender an den Laternen wieder abzubauen.

Die 5G-Sender haben, wie man Ihren Webseiten entnehmen kann, eine Reichweite von 400 m (https://5g.nrw/europaweit-erste-strassenlaternen-mit-5g-antenne-stehen-in-koeln/). Es würde folglich ein erheblicher Teil der Stadt bestrahlt werden, zusätzlich zu den bereits installierten 5G-Sendern der Telekom und allen bestehenden 4G-Sendeanlagen.

Im Folgenden legen wir Ihnen ausführlich unsere Argumente gegen den Ausbau von 5G (später auch 6G?) dar.

Themen: 

  • fehlende Information der Bürger wegen des gesundheitlichen Gefährdungspotenzials
  • oxidativer Zell-Stress
  • athermische biologische Effekte (vielseitige Krankheitsbilder, über 500 Studien!)
  • dringend nötige Neudefinition (Senkung) der Grenzwerte, wie auch von der EU-Institution „Europäischer Wirtschafts und Sozialausschuss“ EWSA gefordert
  • Verstoß gegen die Menschenrechte 

Auch die von der Telekom errichteten 5G-Sendeanlagen in Köln müssen wieder abgebaut werden, denn die Gesamtbelastung der Bevölkerung durch Mobilfunkstrahlung ist gesundheitsgefährdend, und wir müssen uns die wichtige Frage stellen: Brauchen wir 5G in dieser Form wirklich?

Die Bewohner*innen Kölns müssen vollumfänglich informiert werden, auch über die nicht-thermischen Wirkungen von Mobilfunkstrahlung, und sie müssen VOR dem Ausbau dazu befragt werden, ob sie dieser Belastung zustimmen wollen. Denn es gibt keine Möglichkeit, sich dieser Bestrahlung zu entziehen. Es ist eine vorsätzliche Täuschung seitens der Industrie, der Medien und der Politik, die schädlichen Seiten der Mobilfunkstrahlung zu negieren, und zugleich ein Missbrauch und eine Entmündigung der Einwohner.

Wenn es Ihnen, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Frau Reker, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 3.9.2020 betonten, wirklich um die Gesundheit der Bürger*innen geht, können Sie unsere faktisch begründeten Bedenken nicht ignorieren.

Wir fordern das Ende des Ausbaus und den Abbau aller bereits installierten 5G-Sender in Köln. Stattdessen lassen sich alle Pläne für die Internet-Vernetzung von Firmen, Krankenhäusern u.ä. durch schnellere Glasfaserkabel strahlungsfrei erreichen.

Man könnte auch öffentliche mit Gasfaserkabel betriebene „Zapfsäulen“ errichten, an denen die Bürger in Sekundensschnelle Videos o.Ä. herunterladen oder große Datenmengen versenden können. Und kabellose in-door-Vernetzung kann auch mit der unschädlichen VLC-Technik erreicht werden.

Mit freundlichem Gruß,

Bürgerinitiative 5G-freies Köln, am 16. Juni 2022

Dankmar Oberwahrenbrock 

Markus Stockhausen
Denise Bodenstein 

https://koeln-5G.de

1. Wehret den Anfängen! Einführung in die Grundproblematik von 5G

Die technischen Möglichkeiten einer rundum vernetzten Stadt, einer „Smart City“, sind faszinierend und verführerisch. Der technische Fortschritt wird als alternativlos gesehen. Dabei errichten wir uns freiwillig ein „elektromagnetisches Gefängnis“. Der Ausbau von 5G wird zu einer erhebliche Feldstärkeerhöhung in Städten und Großgemeinden führen, denn die neuen 5G-Sender von Telekom und Vodafone kommen zu allen bisherigen Mobilfunksendern hinzu. Die Strahlenbelastung wird sich also deutlich erhöhen. Brauchen wir diese Mobilfunktechnik wirklich, brauchen wir 5G? Alle normalen Mobilfunkanwendungen lassen sich auch mit 4G gut realisieren, und auch da könnte man die Sendeleistungen erheblich senken, denn ein Handy funktioniert im Freien schon gut bei einer Signalstärke von – Sie lesen richtig – 0,0001 µWatt/qm. Wir haben aber Grenzwerte von 10.000.000 µWatt/qm in Deutschland - ein Skandal!

Prof. Dr. Karl Hecht:

„Wie kann man sich gegen elektromagnetische Funkwellenbelastung des 5G-Systems schützen? Die beste Prävention ist, dass dieses 5G-System nicht eingeführt wird, oder wo es schon besteht, beseitigt wird.“ (https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=1090&class=NewsDownload)

Die Bürger*innen werden nicht gefragt, ob sie dauerhaft noch mehr Strahlung ausgesetzt sein wollen. Und die Bevölkerung wird nicht über die möglichen, bereits erforschten gesundheitlichen Risiken aufgeklärt (über 500 Studien belegen gesundheitliche Effekte weit unterhalb der Grenzwerte https://www.emfdata.org/de ). Es wird einfach eine neue Technologie installiert und mit viel Werbung schöngeredet. Die gesundheitlichen Gefahren werden dabei ausgeblendet. Aber nicht jede technische Entwicklung ist vorteilhaft.

Wenn alles einmal installiert ist, gibt es kein Entrinnen, die Bevölkerung wird dauerbestrahlt, wie schon jetzt mit 4G und 4G+ und 5G von Telekom. Auch niedrige, aber dauerhafte Strahlungen können gesundheitsschädigend sein, besonders für Alte, Schwache, Kranke und Kinder. Insbesondere werden die elektrohypersensiblen Menschen darunter leiden, die auch heute schon vielfältige gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Mobilfunk haben. ( https://www.elektrosensibel-ehs.de/aerzte/ )

2. Persönliches Antwortschreiben von OB Frau Reker am 3.9.2020:

Ich versichere Ihnen, dass ich mich in all meinem Handeln dem Wohl und der Gesundheit der Kölnerinnen und Kölner verpflichtet fühle. Auch deshalb hat die Stadtverwaltung zu Beginn der Corona-Pandemie so schnell und professionell auf die Situation reagiert und wir haben das Infektionsgeschehen durch einen großen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen sowie den am Krisenmanagement Beteiligten bislang unter Kontrolle halten können. Unabhängig von der derzeitigen Lage setze ich mich dafür ein, Köln zu DEM Gesundheitsstandort Nr. 1 im Westen Deutschlands zu machen. Dafür brauchen wir den Verbund der Städtischen Kliniken und der Uniklinik. Dieser Verbund wird die Maximalversorgung im Links- und Rechtsrheinischen sichern. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen verdeutlichen, dass die Gesundheit der Kölnerinnen und Kölner für mich als Oberbürgermeisterin höchste Priorität hat.“

Nun haben Frau Reker und die Stadt dem weiteren Ausbau von 5G, insbesondere dem Ausbau von mehreren hundert Straßenlaternen mit 5G von Vodafone in Köln, zugestimmt. 

Köln soll eine Vorreiterfunktion haben als Smart City. Ist das gesundheitspolitisch wirklich verantwortungsbewusst?

Wir werfen der Stadt Köln, aber auch der gesamten deutschen Mobilfunkpolitik vor, dass die Bevölkerung im Vorhinein nicht ausreichend über die gesundheitlichen Gefahren des Mobilfunk und aller drahtlosen Datenübertragung informiert wird. Die Bevölkerung wird durch den ungebremsten 5G-Ausbau vor vollendete Tatsachen gestellt. Eine Technikfolgenabschätzung von unabhängiger Seite wird schlichtweg nicht zugelassen.

3. Die gesundheitliche Problematik des hochfrequenten Mobilfunk 3G, 4G, 5G, 6G

Die Ergebnisse der STOA-Studie vom Juni 2021 (Science and Technology Options Assessment Komitee, kurz STOA, vom Technikfolgenausschuss des Europäischen Parlaments) belegen, dass es bei 5G (wie auch schon bei 3G und 4G) ein krebsauslösendes Potenzial sowie negative Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit gibt. Auch der Wirkungsmechanismus in den Körperzellen (oxidativer Zellstress mit der Folge von gesundheitlichen Wirkungen) wird heute weitgehend verstanden. Insgesamt bezeichnet die Studie 5G als ein Experiment an der Bevölkerung. 

Jedes höhere Lebewesen – auch der Mensch - funktioniert mit Bioelektrizität, jede Informationsübermittlung über ein Nervensystem. Jede Muskelkontraktion läuft über elektrische Impulse. Dies ist wissenschaftlich und medizinisch bewiesener Standard und kann mit Methoden wie z.B. EKG, EEG und EMG dargestellt werden.
 Wie ein einfacher Versuch aus dem Physikunterricht zeigt, kommt es zu einer gegenseitigen Beeinflussung, wenn elektromagnetische Felder zusammen gebracht werden, wobei das Schwächere vom Stärkeren überlagert wird.
 Daher ist jedes Lebewesen - auch der Mensch - elektrosensibel, ob uns das gefällt oder nicht! 

Ein gesunder Organismus kann das zunächst kompensieren, dann aber wird im Laufe der Zeit die Belastungsgrenze überschritten und es entwickeln sich Krankheiten, weil der Körper die Überlagerung durch die starren Maschinenfrequenzen nicht mehr ausgleichen kann und seine natürliche Anpassungs- und Regulationsfähigkeit verliert. 

Nach Einschätzung sehr vieler industrieunabhängiger Experten wird mittlerweile die gepulste Hochfrequenztechnologie als mitursächlich angesehen bei heute zahlreich anzutreffenden Gesundheitsproblemen, (z.B. Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Verhaltensstörungen, Depression und Erschöpfung), wegen erhöhter Produktion freier Radikale. („oxidativer Stress“, u.a. Yakymenko 2016, https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26151230/)

Weiterhin liegen wissenschaftliche Forschungen vor zu Veränderungen des Herzrhythmus, der Gen-Expression, des Stoffwechsels, der Entwicklung der Stammzellen, der Entstehung von Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kognitiven Beeinträchtigungen, DNA-Schäden, Auswirkungen auf das allgemeine Befinden, einer erhöhten Anzahl freier Radikale, Lern- und Gedächtnisdefiziten, beeinträchtigter Spermienfunktion und -qualität.

Erläuterung: Was ist oxidativer Stress für die Zellen?

Die chemischen Prozesse Oxidation und Reduktion sind die Grundlage für alle biochemischen Vorgänge, die die biologischen Vorgänge und das Leben erst ermöglichen. Der relativ reaktionsfreudige molekulare Sauerstoff in unserer Atmosphäre spielt dabei eine zentrale Rolle in der Energiegewinnung aus dem Sonnenlicht und der Umsetzung dieser Energie für andere biologische Prozesse durch die Zellatmung in den Mitochondrien. Dabei ist es für die Funktionalität der Zellen und des Organismus wichtig, dass sich die reduzierenden und oxidierenden Moleküle in etwa die Waage halten. Man spricht von einem Redox-Gleichgewicht, dessen Zustand durch zelleigene Sensoren, Signalwege und Abwehrmechanismen kontrolliert und aufrechterhalten wird. Wenn dieses Gleichgewicht gestört wird, meist durch eine Zunahme an oxidativen Prozessen, wird von oxidativem Stress gesprochen. Hält dieser Zustand über eine längere Zeit an oder tritt er wiederholt auf, kann dies zu Veränderungen des biologischen Materials und zu gesundheitsrelevanten Funktionsstörungen führen. So werden Erhöhungen von Biomarkern für oxidativen Stress als Ursache oder Folge bei vielen Krankheitsbildern, wie zum Beispiel Krebs, Diabetes, angeborene Fehlbildungen oder neurodegenerative Erkrankungen, beobachtet. (Universität Basel, Mai 2021)

4. Die Problematik der viel zu hohen Grenzwerte

Deutschland hat im internationalen Vergleich mit die höchsten Grenzwerte (siehe Tabelle)

Um die Risiken der Belastung durch elektromagnetische Felder (EMF), im Volksmund Elektrosmog genannt, klein zu reden, behaupten offizielle Stellen, Mobilfunk sei nicht-ionisierende Strahlung und damit harmlos und man müsse nur die Wärmewirkung berücksichtigen. Auf dieser Basis beruhen die offiziellen Grenzwerte. Die Grenzwertdebatte zu den nicht abgebildeten biologischen Wirkungen gilt jedoch nach wie vor. Denn die Grenzwerte erfassen nur die thermischen Wirkungen, nicht aber die weitreichenderen athermischen, biologischen Effekte. Auch die starre Pulsung des Signals und diverse Modulationen des Signals sind von besonderer biologischer Bedeutung. Es gibt ja nicht nur die Trägerfrequenzen, auf denen gesendet wird, sondern eine regelrechte Kakophonie von niederfrequenten Taktungen im Aufbau dieser digitalen Signale, die von besonderer Bedeutung für lebende Systeme sind. Dieser Frequenzmix hat unterschiedliche Einwirkungen auf unsere Körper und Psyche.

Mobilfunkstrahlung weit unterhalb der Grenzwerte führt zu oxidativem Stress in Zellen - Ukrainische Forschergruppe legt Review vor (Yakymenko et al. 2011)

„Schlussfolgernd zeigt unsere Analyse, dass Hochfrequenzstrahlung niedriger Intensität ein starker oxidativer Wirkungsfaktor für lebende Zellen ist, mit einem hohen krankheitserregenden Potenzial.“ Die Ergebnisse von Yakymenko et al. müssen zu einer Neubewertung der Grenzwerte führen. Die Grenzwerte basieren auf der Leugnung der gesundheitlichen Wirkungen nicht-thermischer Effekte, dem sogenannten "thermischen Dogma". Studien, die nicht-thermische Wirkungen nachweisen, wurden für die Festlegung der Grenzwertfestsetzung nicht herangezogen. Die geltenden nur-thermischen Grenzwerte schützen nicht vor den nicht-thermischen biologischen Wirkungen der Strahlung. 

Es gibt aber mehr als 500 Studien, die Schädigungen unterhalb der Grenzwerte nachweisen, das dokumentiert u.a. die Datenbank EMF-Data. Das zeigt: Wir brauchen neue, medizinisch begründete Grenzwerte, so wie es der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss EWSA jetzt fordert.

Ganz aktuell stellen auch die EU-Institution „Europäischer Wirtschafts und Sozialausschuss“ EWSA und die STOA des Europäischen Parlaments (Science and Technology Options Assessment Comitee) die Schutzfunktion der Grenzwerte in Frage, weil:

  • die Grenzwerte nur vor Erwärmung schützen, nicht jedoch vor den eigentlichen Auswirkungen der Strahlung auf den Organismus
  • sie nicht vor der Dauerbelastung schützen, sondern nur auf eine Kurzzeitbelastung ausgelegt, sind; tatsächlich werden wir aber 24/7 bestrahlt- sie nur Mittel-, nicht aber die Spitzenwerte erfassen- die Grenzwerte nicht an sensiblen Personen ausgerichtet sind (Kinder, Alte, Kranke, Schwangere)

Für die Endgeräte gibt es gar keine Grenzwerte, sondern freiwillige SAR-Werte, die ebenfalls nur thermisch definiert sind. Die STOA-Studie, herausgegeben im Juni 2021 vom Technikfolgenausschuss der EU für die Abgeordneten, weist nach: Es gibt ein Krebsrisiko und Fertilitätsschäden bei Strahlungsstärken weit unter den Grenzwerten. Wenn wir Grenzwerte hätten, die schützen würden, dürfte es diese Studienergebnisse gar nicht geben. Der STOA-Bericht schlägt deshalb als Konsequenzen vor:

  1. Entscheidung für eine neue Technologie für Mobiltelefone, die eine Verringerung der HF-Belastung (HF=Hochfrequenz) ermöglicht. 
  2. Überarbeitung der Expositionsgrenzwerte für die Öffentlichkeit und die Umwelt, um die HF-Exposition durch Mobilfunkmasten zu verringern.
  3. Verabschiedung von Maßnahmen, die Anreize zur Verringerung der HF-EMF-Exposition schaffen.
  4. Förderung multidisziplinärer wissenschaftlicher Forschung, um die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen von 5G zu bewerten und eine geeignete Methode zur Überwachung der Exposition von 5G zu finden.

5. Förderung von Informationskampagnen über 5G. Verstoß gegen die Menschenrechte

Die EBI (Europäische Bürgerinitiative Stop 5G) berichtet am 4. Juni 2022: Ein juristischer Durchbruch in Großbritannien, angeführt von Action Against 5G und dem renommierten Anwalt Michael Mansfield, hat den Kampf gegen die 5G-Einführung auch im Rest der Welt belebt. 

Das britische Berufungsgericht hat die Klage zugelassen, weil

  1. die Öffentlichkeit nicht angemessen über die Risiken gesundheitsschädlicher Auswirkungen informiert wurde, 
  2. der Einzelne nicht darüber informiert wurde, wie diese Risiken vermieden oder minimiert werden können und 
  3. keine angemessenen und ausreichenden Gründe für die unterlassene Untersuchung und Ermittlung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Risiken gesundheitsschädlicher Auswirkungen der 5G-Technologie angegeben wurden.

Diese Versäumnisse stellen einen Verstoß gegen den Human Rights Act 1998 dar, da sie gegen die positiven Verpflichtungen zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Würde des Menschen verstoßen, die in den Artikeln 2, 3 und/oder 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gefordert werden. Der dänische Rechtsanwalt Christian F. Jensen kommt in seinem Rechtsgutachten zu 5G zum Schluss, dass der Aufbau und die Aktivierung eines 5G-Netzes, wie es derzeit beschrieben wird, gegen die geltenden Menschen- und Umweltrechte verstößt, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention, den EU-Verordnungen sowie den Berner und Bonner Konventionen verankert sind.

6. Entmündigung des Bürgers – kommt der Überwachungsstaat?

Ein anderer Aspekt ist die zunehmende Überwachungsmöglichkeit aller Mobilfunknutzer. Nicht nur wir können uns ins Netz einloggen, sondern gleichzeitig können wir auch verfolgt werden. Immer mehr Daten werden zusammengeführt, Bewegungs- und Nutzungsprofile können erstellt werden, ähnlich wie in China, wo es bereits ein soziales Punktesystem gibt und Fehlverhalten geahndet wird mit Bewegungseinschränkungen, Reiseverbot, Kontensperrung u.ä. Das wollen wir sicherlich nicht in einer freiheitlichen, demokratischen Welt.

Deutsche Bürger werden durch die Smart-City-Technologie entmündigt
In der Broschüre „Smart City Charta: Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten“, herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, wird ein Bild von unserer Zukunft gezeichnet, in der Maschinen uns die wichtigen Entscheidungen abnehmen, unser Leben digital verwalten und überwachen.
So heißt es auf Seite 43 beispielsweise zur digitalen Kontrolle unseres Lebens, dass Künstliche Intelligenz unsere Alltagsentscheidungen abnehmen soll: „Künstliche Intelligenz ersetzt unsere Wahl:
Wir müssen uns nie entscheiden, einen bestimmten Bus oder Zug zu nehmen, sondern bekommen den schnellsten Weg von A nach B. Wir werden auch nie unsere Schlüssel, Geldbeutel oder Uhren vergessen.“ … willkommen in der Post-choice-Society.
Ebenfalls auf Seite 43 wird die Post-Ownership-Society eingeführt: „Dank der Information über verfügbare geteilte Waren und Ressourcen macht es weniger Sinn, etwas zu besitzen: Vielleicht wird Privateigentum in der Tat ein Luxus. Daten könnten Geld als Währung ergänzen oder ersetzen.“
Die Seite schließt mit der Post-Voting-Society: „Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.“
Deutsche Städte werden von Orten der kommunalen Demokratie zu Orten der Überwachung umgebaut, unter Umgehung der Stadtparlamente, die diesen angeblichen Fortschritt meist nicht durchschauen.
Diese Überwachungsstruktur wird mit der 5G- und WLAN-Technologie seit mehr als 20 Jahren aufgebaut.
Die Stadt Köln setzt dies bereits massiv um und will bis 2025 die Überwachungsstadt (Smart City) eingeführt haben.
Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/das-smart-city-panoptikum

7. 5G wird den Stromverbrauch nicht minimieren

5G wird nicht helfen, Strom zu sparen, wie es behauptet wird, das ist Augenwischerei. Ganz im Gegenteil. Die neuen Sender und Millionen von smarten = vernetzten Endgeräten verbrauchen selbstverständlich alle Strom, also viel mehr Strom insgesamt. Studien gehen von einer Vervielfachung des heutigen Energieverbrauchs aus. „Heute entfallen knapp 10 % des weltweiten Stromverbrauchs auf das Internet. Mit 5G wird bis zum Jahr 2030 eine exponentielle Zunahme auf 20 – 50 % des Stromverbrauchs prognostiziert – trotz Effizienzsteigerung der Geräte.“(https://www.frequencia.ch/5g-und-stromverbrauch/)„Laut einer aktuellen Studie der RWTH Aachen geht der Energiebedarf durch 5G durch die Decke.“ (https://blog.wdr.de/digitalistan/5g-laesst-strombedarf-explodieren/

8. Unsere Forderungen

  1. Die umfassende Informierung der Bevölkerung über die gesundheitlichen Gefahren des Mobilfunks und aller drahtlosen hochfrequenten Datenübertragung (wie WLAN, DECT-Schnurlostelefone, Baby-Phone u.a.)
  2. Digitalisierung und Mobilfunkausbau (5G, 6G etc.) maßvoll, sinnvoll und unter Wahrung bestehenden EU- und Menschenrechts gesundheitsverträglichumweltgerecht und demokratiegerecht gestalten. Wirtschaftsinteressen und Fortschrittsstreben haben sich an natürlichen menschlichen Bedürfnissen zu orientieren und den Grundrechten der Menschen unterzuordnen (Freiheit, Schutz der Gesundheit, Schutz der Wohnung, Privatsphäre, informelle Selbstbestimmung usw.)
  3. Einhaltung des seit 2005 in der EU geltenden Vorsorgeprinzips, auch für 'Schlüsseltechnologien' und für als so wichtig erachtete Mobilfunkanwendungen.
  4. Eine Technikfolgenabschätzung (TFA) muss für 5G gemacht werden, besonders im Bereich der in ihrer Wirkung noch vollkommen unerforschten hohen Gigaherz-Frequenzen (Frequenzbereich 2: von 24,25 bis 52,6 GHz). Ohne diese ist die Einführung neuer (Mobilfunk-)Technologien als Experiment am Menschen zu deklarieren. Dies äußerte selbst der Leiter des Technikfolgenausschusses Prof. Armin Grundwald gegenüber der Schwäbischen Zeitung am 14.07.2019 mit Bezug auf die Einführung von 5G. Der Nürnberger Kodex (1949) verbietet Experimente am Menschen: „(…) Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein angenommen werden kann, dass er zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird.“ Im Falle von Funktechnologien kann aufgrund einer gesicherten Datenlage ein Schaden an der Gesundheit angenommen werden. 
  5. Wir fordern die Einhaltung der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen‘ und der ‚Schlussakte von Helsinki‘, in denen anerkannt wird, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist.
  6. Wir fordern die Einhaltung der Resolution 1815 (Europarat, 2011): „Alle zumutbaren Maßnahmen sind zu ergreifen, um die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zu verringern, insbesondere gegenüber hochfrequenten Wellen von Mobiltelefonen und insbesondere die Exposition von Kindern und jungen Menschen, bei denen das Risiko von Gehirntumoren am größten zu sein scheint.“

9. Fazit

Die Bevölkerung muss aufgeklärt werden über die gesundheitlichen Risiken der Mobilfunknutzung (auch WLAN und andere funkende Geräte wie Smart Meters, Schnurlostelefone, Babyphones usw.)

5G muss gestoppt werden (Moratorium), bis von unabhängiger wissenschaftlicher Seite erwiesen ist, dass Mobilfunkstrahlung unschädlich ist und biologischen Organismen auch langfristig nicht schadet.

Die Sendeleistungen müssten drastisch auf ein gesundheitlich unbedenkliches Minimum reduziert werden. Oder eine neue Mobilfunktechnik muss gefunden werden, die mit wesentlich geringeren Strahlungswerten operiert.

Die bestehenden Grenzwerte müssen neu definiert werden, dabei müssen vor allem auch die nicht-thermischen Wirkungen bei der Festlegung der Grenzwerte berücksichtigt werden.

Wir fordern: Köln muss die bereits installierten 5G-Sendeanlagen von Vodafone und Telekom wieder abbauen lassen.

Der Schwerpunkt muss auf dem Ausbau und der Nutzung von Glasfasernetzen liegen. Nur Kabelverbindungen sind wirklich strahlungsfrei. 

Man könnte öffentliche, mit Gasfaserkabel betriebene „Zapfsäulen“ errichten, an denen die Bürger in Sekundensschnelle Videos o.Ä. herunterladen oder große Datenmengen versenden können. 

Und die gefahrlose VLC-Technik (Visible Light Communication) kann unbedenklich bereits bei vielen in-door-Kommunikationen angewendet werden.

An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!“ (1. Johannes 2,1-6)

Sehr geehrte Mitglieder des Kölner Stadtrates, wir haben Sie mit diesem Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt, dass neben den von der ICNIRP und dem Bundesamt für Strahlenschutz ausschließlich betrachteten thermischen Wirkungen auch medizinisch relevante, nicht-thermische Effekte zu berücksichtigen sind. „Das habe ich ja nicht gewusst“ kann von nun ab nicht mehr als Ausrede gelten. Wir müssen dann von vorsätzlichem Handeln Ihrerseits ausgehen.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, wie können Sie sagen: „Die Gesundheit der Kölnerinnen und Kölner für mich als Oberbürgermeisterin höchste Priorität“ - und gleichzeitig genehmigen Sie die Aufstellung der 5G-Mobilfunkmasten. Wir erkennen hier eine deutliche Diskrepanz zwischen Ihren Worten und ihren Taten. Bitte kehren Sie um, erkennen Sie das gesundheitsgefährdende Potenzial des Mobilfunks, schützen Sie uns alle, besonders die Kinder, Alte, Schwache, schwangere Frauen und sehr viele elektrohypersensible Menschen.


Weitere Quellen:Brennpunkt Elektrohypersensitivität – Tatsache oder Einbildung?

Ein Forschungsüberblick der Umweltmediziner von Genuis/Lipp.
Kostenloser Download: Elektrohypersensitivität-Risiko für Individuum und Gesellschaft (insbes. S. 44f)Mit Beiträgen von Franz Adlkofer, Christine Aschermann, Frank Berner, Bernd Irmfrid Budzinski, EUROPAEM Arbeitsgruppe EMF, Karl Hecht, Lebrecht von Klitzing, Wilfried Kühling, Peter Ludwig, Werner Thiede

Elektro(hyper)sensibilität ist ein Politikum. Und zwar nicht etwa in dem Sinne, dass in Politik und Gesellschaft über diese Umweltkrankheit heiß debattiert würde, sondern im Gegenteil: Die Politik im Verein mit Industrie und Wirtschaft ist heiß bemüht, das Thema unter der Decke zu halten. Kostenloser Download 
Grenzwerte: Das Lobbysystem ICNIRP und Bundesamt für Strahlenschutz
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) zum Thema „Die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des 5G-Ökosystems
STOA-Studie, Juni 2021
EPRS – Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, Panel for the Future of Science and Technology (STOA), Belpoggi, F. (2021): Health impact of 5G. PE 690.012. 
!!! 5G wie ein Realexperiment am Menschen !!! Interview mit Prof. Armin Grunwald, Leiter des Instituts für Technikfolgenabschätzung in Karlsruhe
Achter Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug
auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie
und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen
(oder hier als pdf)
https://www.eon.com/de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/2019/neue-studie-sieht-drastisch-erhoehten-energieverbrauch-von-rechenzentren-durch-neuen-mobilfunkstandard-5G.htmlhttps://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2019/631060/IPOL_IDA(2019)631060_EN.pdfhttps://helbredssikker-telekommunikation.dk/nyheder/LegalOpinion5G

Mevissen, M. & Schürmann, D. (2021): Gibt es Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch elektromagnetische Felder? Eine Zusammenfassung neuerer relevanter Tier- und Zellstudien in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen.
Der smarte Weg in den globalen Überwachungs-Staat“ Sollten die Visionen der „Smart City Charta“ umgesetzt werden, wird sich unser aller Leben verändern. Nur vordergründig zum Guten. Tatsächlich bedroht die umfassende Digitalisierung unsere Freiheit.
/ 02.05.2022
5G & Smart City: mehr Strahlung, mehr Überwachung - Eine gefährliche Mobilfunktechnik



Umfangreichste Informationen finden Sie z.B. bei Diagnose-Funk.de . So berichtete die Verbraucherschutzorganisation vor kurzem darüber, dass die Hauptzielgruppe für 5G das Militär zu sein scheint und dass die breite Mehrheit der Bevölkerung in DACH 5G gar nicht will!     

Und es läuft eine Europäische Bürgerinitiative zum Stop von 5G. Das sollte zu denken geben. Dazu gibt es ein kurzes Video

Schädigungen weit unter den Grenzwerten - Stellungnahmen zur Bedeutung

Fazit:

  • Der gegenwärtige Schutz durch Grenzwerte ist weitgehend unbrauchbar und nicht im Einklang mit dem gegenwärtigen Stand der Forschung.
  • Eine Vernachlässigung von Vorsorgemaßnahmen ist nach heutigem Wissensstand um Gesundheitsrisiken der Mobilfunkstrahlung unterhalb der Grenzwerte unverantwortlich.
  • Eine deutliche Absenkung der Grenzwerte und die gesetzliche Festlegung von Vorsorgemaßnahmen sind dringend erforderlich.


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